Mit der europäischen e-Evidence-Verordnung werden hunderttausende von Netzbetreibern, Internet-Anbietern, aber auch jegliche Betreiber von Online-Shops oder Plattformen verpflichtet, berechtigten Stellen aus der ganzen EU im Verdachtsfall über ihre Kunden Auskunft zu geben. Wir helfen bei der Umsetzung der rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen von der Bestandsdatenauskunft bis zur Ausleitung von Inhalten.
Rechtshilfeersuchen zur Herausgabe von Daten können auf nationalen oder europäischen Gesetzen basieren. Am weitesten reicht die neue E-Evidence-Verordnung der Europäischen Union, die in einem standardisierten Verfahren Auskünfte von Betreibern verlangen dürfen. Wir sind als Ansprechpartner für Dienstleister tätig, die Anfragen von Behörden erhalten, und unterstützen die gesamte Prozesskette vom Empfang der Anträge, Plausibilitätskontrollen und gegebenenfalls Weitergabe zur juristischen Prüfung, bis hin zur technischen Ausführung der grenzüberschreitenden Datenübermittlung.
Sie haben Interesse oder konkreten Bedarf an einem der aufgeführten Themen? Sprechen Sie uns an.
Anfragen können Tatvorwürfe enthalten, die im Land des Angefragten gar nicht strafbar sind. Solche und andere Rechtsfragen prüfen unsere Partnerkanzleien, die automatisch oder auf Anfrage eingebunden werden können.
Wir automatisieren auch in anderen Bereichen Prozesse, die aus Dokumentationspflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen resultieren. Betrieb und Funktionsweise der Compliance-Plattform für E-Evidence sind deshalb stets standardkonform und individuell auf die Anforderungen des grenzüberschreitenden Rechtshilfeverfahrens abgestimmt.
Wenn es um Gefahr für Menschenleben oder Bedrohungen kritischer Infrastrukturen geht, kommt es auf schnelle Reaktion an. Durch die plattformbasierte, standardkonforme Durchführung helfen wir Dienstleistern, die Rechtshilfeersuchen nötigenfalls binnen sechs Stunden zu beantworten.
Im grenzüberschreitenden Herausgabeverfahren nach EPOC beziehungsweise der vorläufigen Speicherung nach EPOC-PR können Bestandsdaten, aber auch Verkehrsdaten und Ausleitungen der Inhalte von Kommunikation angefordert werden. Zur Auskunft gehören gegebenenfalls einige oder alle vier aus den Datenkategorien:
Ausnahmslos jeder Betreiber eines elektronischen Informations- oder Kommunikationssystem ist verpflichtet, die Rechtshilfeersuchen innerhalb der vorgegebenen Fristsetzung zu beantworten - wenn seine Systeme von Kunden, Abonnenten oder anderen Nutzern verwendet werden.
Zu diesen bereits erheblichen Erweiterungen und Verschärfung werden bestimmte Sektoren besonders eng geführt. Für Domain-Name-Services, Vertrauensdiensteanbieter und ähnlich "superkritische" Dienste zum Beispiel gelten noch strengere Regeln als für andere Bereiche.
Vom Erstgespräch bis zum fertigen Sicherheitskonzept stehen wir eng an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass Sie mit einem geringen Gesamtaufwand gemäß der gesetzlichen Anforderungen bestens aufgestellt sind.
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