Europaweite Auskunftsverpflichtung für Bestands- und Verkehrsdaten

Mit der europäischen e-Evidence-Verordnung werden hunderttausende von Netzbetreibern, Internet-Anbietern, aber auch jegliche Betreiber von Online-Shops oder Plattformen verpflichtet, berechtigten Stellen aus der ganzen EU im Verdachtsfall über ihre Kunden Auskunft zu geben. Wir helfen bei der Umsetzung der rechtlichen, organisatorischen und technischen Voraussetzungen von der Bestandsdatenauskunft bis zur Ausleitung von Inhalten.

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Aufgaben

Das übernehmen wir für Sie


Rechtshilfeersuchen zur Herausgabe von Daten können auf nationalen oder europäischen Gesetzen basieren. Am weitesten reicht die neue E-Evidence-Verordnung der Europäischen Union, die in einem standardisierten Verfahren Auskünfte von Betreibern verlangen dürfen. Wir sind als Ansprechpartner für Dienstleister tätig, die Anfragen von Behörden erhalten, und unterstützen die gesamte Prozesskette vom Empfang der Anträge, Plausibilitätskontrollen und gegebenenfalls Weitergabe zur juristischen Prüfung, bis hin zur technischen Ausführung der grenzüberschreitenden Datenübermittlung.


    E-Evidence-Verfahrensschritte
  • Standardisierte Rechtshilfeersuchen zur Herausgabe von Daten - European Production Order Certificates (EPOC)
  • Alternativ: nicht Herausgabe, sondern vorläufige Speicherung von Daten - European Preservation Order Certificates (EPOC-PR)
  • Fristsetzung nach Schwere des Tatvorwurfs zwischen sechs Stunden und zehn Tagen
  • Fachkundige Bewertung der Rechtmäßigkeit einer Anfrage und der berechtigten Stelle
  • Standardkonforme Übermittlung der Daten über ETSI- oder individuelle Schnittstellen

Sie haben Interesse oder konkreten Bedarf an einem der aufgeführten Themen? Sprechen Sie uns an.


Vorteile

Auf einen Blick

Starke Partner

Anfragen können Tatvorwürfe enthalten, die im Land des Angefragten gar nicht strafbar sind. Solche und andere Rechtsfragen prüfen unsere Partnerkanzleien, die automatisch oder auf Anfrage eingebunden werden können.

Prozessautomation

Wir automatisieren auch in anderen Bereichen Prozesse, die aus Dokumentationspflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen resultieren. Betrieb und Funktionsweise der Compliance-Plattform für E-Evidence sind deshalb stets standardkonform und individuell auf die Anforderungen des grenzüberschreitenden Rechtshilfeverfahrens abgestimmt.

Schnell und präzise

Wenn es um Gefahr für Menschenleben oder Bedrohungen kritischer Infrastrukturen geht, kommt es auf schnelle Reaktion an. Durch die plattformbasierte, standardkonforme Durchführung helfen wir Dienstleistern, die Rechtshilfeersuchen nötigenfalls binnen sechs Stunden zu beantworten.

Informationen

Hintergründe und Details

Im grenzüberschreitenden Herausgabeverfahren nach EPOC beziehungsweise der vorläufigen Speicherung nach EPOC-PR können Bestandsdaten, aber auch Verkehrsdaten und Ausleitungen der Inhalte von Kommunikation angefordert werden. Zur Auskunft gehören gegebenenfalls einige oder alle vier aus den Datenkategorien:

  • Identität des Kunden oder Nutzers: inklusive Namen und Geburtsdaten sowie Angaben über die verwendete Zugangstechnik zum Zeitpunkt der Registrierung
  • Technische Merkmale, die zur Identifizierung dienen können: IP-Adressen, Ports, Zeitstempel etc.
  • Verkehrsdaten: Quelle und Zieladresse beim Verbindungsaufbau, Ortsangaben, Kommunikationszeiten
  • Inhalte der Kommunikation: protokollierte Textkommunikation, Audio- oder Videomitschnitte

Ausnahmslos jeder Betreiber eines elektronischen Informations- oder Kommunikationssystem ist verpflichtet, die Rechtshilfeersuchen innerhalb der vorgegebenen Fristsetzung zu beantworten - wenn seine Systeme von Kunden, Abonnenten oder anderen Nutzern verwendet werden.

  • Telekommunikationsanbieter
  • Internet Service Provider
  • Plattformbetreiber aller Art: Social Media, BBS, Online-Foren
  • e-Commerce-Anbieter: Online-Shops, Kleinanzeigenbörsen, Vergleichsportale

Zu diesen bereits erheblichen Erweiterungen und Verschärfung werden bestimmte Sektoren besonders eng geführt. Für Domain-Name-Services, Vertrauensdiensteanbieter und ähnlich "superkritische" Dienste zum Beispiel gelten noch strengere Regeln als für andere Bereiche.

Team

Zuverlässige Ansprechpartner

Vom Erstgespräch bis zum fertigen Sicherheitskonzept stehen wir eng an Ihrer Seite und sorgen dafür, dass Sie mit einem geringen Gesamtaufwand gemäß der gesetzlichen Anforderungen bestens aufgestellt sind.

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Klaus Landefeld

Geschäftsführer
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Mathias Handsche

Geschäftsführer

Kontakt

Wir helfen gerne!

Kontaktieren Sie uns per Post, persönlich oder per E-Mail!

Vor Ort

  • Erdfunkstelle 1,
    D-61250 Usingen

Persönlich

Per E-Mail